§ 1
Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Beratungs-, Planungs- und sonstige Dienstleistungen, die zwischen der Marten Evers UG (haftungsbeschränkt) – CortexConsult –, Mergelgrund 20, 27793 Wildeshausen (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber geschlossen werden.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
§ 2
Vertragsschluss
- Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Die Annahmefrist beträgt 30 Tage ab Ausstellungsdatum.
- Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
- Leistungsbeschreibungen und Kostenschätzungen in Angeboten sind Planungsgrundlagen und keine Garantien, sofern nicht ausdrücklich als Festpreisangebot bezeichnet.
§ 3
Leistungsumfang
- Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Projektvertrag. Änderungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung (Change Request).
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Die Gesamtverantwortung verbleibt beim Auftragnehmer.
- Beratungsleistungen sind Dienstleistungen im Sinne des § 611 BGB. Sofern keine ausdrückliche Erfolgsgarantie vereinbart ist, schuldet der Auftragnehmer sorgfältige Beratung, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
- Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
§ 4
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
- Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis, der zeitnah erreichbar ist.
- Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Termine entsprechend. Mehraufwände werden gesondert abgerechnet.
- Der Auftraggeber ist verantwortlich dafür, dass er die erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Daten besitzt.
§ 5
Vergütung & Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Honorar. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Reise- und Nebenkosten werden nach Aufwand in tatsächlicher Höhe zuzüglich USt. abgerechnet, sofern nicht anders vereinbart.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug fällig. Bei Verzug gelten Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB (9 Prozentpunkte über Basiszinssatz).
- Bei Projekten über einen Monat ist der Auftragnehmer berechtigt, monatliche Abschlagsrechnungen zu stellen.
- Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist der Auftragnehmer berechtigt, laufende Arbeiten bis zur vollständigen Zahlung zu unterbrechen. Bereits erbrachte Leistungen bleiben vergütungspflichtig.
§ 6
Geheimhaltung & Vertraulichkeit
- Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und Dritten nicht offenzulegen.
- Als vertraulich gelten insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Kundendaten, strategische Pläne, Kalkulationen sowie alle als vertraulich gekennzeichneten Informationen.
- Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für allgemein bekannte Informationen oder bei gesetzlicher Offenbarungspflicht.
- Die Geheimhaltungspflicht gilt während der Vertragslaufzeit und für 3 Jahre nach Vertragsende.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Unternehmen nach Projektabschluss als Referenz zu nennen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
§ 7
Nutzungsrechte & Urheberrecht
- Alle erstellten Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
- Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die vereinbarten Zwecke.
- Arbeitsmethoden, Frameworks, Templates und Tools des Auftragnehmers verbleiben in dessen Eigentum.
§ 8
Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens jedoch auf das im Auftrag vereinbarte Nettohonorar.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden durch unrichtige oder unvollständige Informationen des Auftraggebers. Beratungsergebnisse ersetzen nicht die eigenverantwortliche unternehmerische Entscheidung.
- Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 9
Laufzeit & Kündigung
- Laufzeitverträge können von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern keine abweichende Frist vereinbart wurde.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Im Falle der Kündigung sind alle bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen zu vergüten. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden verrechnet.
- Kündigungen bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt.
§ 10
Datenschutz
- Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der DSGVO und des BDSG.
- Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO geschlossen.
- Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer
§ 11
Schlussbestimmungen
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Oldenburg (Oldb.), soweit der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt (§ 306 Abs. 2 BGB).
- Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Rechtlicher Hinweis: Diese AGB sind eine Vorlage und ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung. Bitte lassen Sie diese vor dem produktiven Einsatz durch einen auf IT- und Vertragsrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen.